Hartz IV Urteil - Regelsatz Kürzung bei Klinik-Aufenthalt ist unzulässig!

JustitiaDagegen setzte das BM Arbeit und Soziales zwar zum 01.Januar 2008 eine geänderte ALG2-Verordnung in Kraft. Demnach soll erhaltene Verpflegung z. B. in Krankenhäusern oberhalb der Grenze, die für die Zuzahlungen für den Bereich der gesetzlichen Krankenkasse maßgebend ist, als Einkommen beim ALG 2 in Abzug gebracht werden.

Hiergegen wenden sich aber bereits verschiedene Sozialgerichte in ihren Urteilen. Die Gerichte führen vor allem an, dass die Verordnungsermächtigung nicht die Umdeutung des Einkommensbegriffs beinhaltet, so dass der Sachverhalt auch nach Inkrafttreten der neuen Verordnung in dem Sinne unverändert ist, dass die erhaltene Verpflegung weiterhin nicht als Einkommen zu werten ist!

( LSG Niedersachsen-Bremen vom 25.02.2008 L 9 AS 839/07 ER, SG Berlin vom 29.11.07 - S 116 AS 21638/07 und vom 24. Januar 2008 - S 116 AS 17528/07; LSG NRW vom 3. Dezember 2007 - L 20 AS 2/07 ).

Ein Widerspruch bzw. die Klage gegen die Anrechnung von Verpflegung bei Krankenhaus- oder Reha-aufenthalten ist somit auch nach dem Inkrafttreten der neuen ALG II- Verordnung sinnvoll.

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